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Sehr geehrte Damen und Herren,
das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) hatte in seiner Mitteilung vom 5.4.2004 deklamatorisch festgestellt, dass Vergussmörtel und Vergussbetone zum Einsatz in tragenden Funktionen einer bauaufsichtsrechtlichen Zulassung bedürfen, wenn sie nicht der DIN entsprechen.
Da bis heute kein am Markt angebotenes Produkt diese Bedingungen erfüllt, geschieht der Einsatz in nicht geregeltem Rahmen, was die Beteiligten nicht sonderlich beeindruckt. Als anerkanntes Regelwerk galt eine Richtlinie des Deutschen Betonverein e.V., nach der geprüft und überwacht wurde.
Das ist nun anders. Der Deutsche Ausschuss für Stahlbeton (DAfStb) hat die Richtlinie „Herstellung und Verwendung von zementgebundenem Vergussbeton und Vergussmörtel“ * veröffentlicht. Danach hergestellte und gekennzeichnete Produkte sind (wenn das DIBt dieser erwartungsgemäß zustimmt) dann nicht mehr zulassungspflichtig.
Aus einer bisher einfachen Regelung mit Praxis bezogenen Prüfdaten ist nun ein hoch komplexes Regelwerk geworden. Die Einführung divergierender, nicht immer kompatibler Funktionsklassen wird zwangsläufig zu Produktvarianten führen, die die Auswahl für alle Beteiligten, besonders für Sie als Empfehlende, nicht gerade vereinfacht. Der Chor der Marktteilnehmer wird zudem die Vielstimmigkeit der Meinungen erhöhen.
Zur Einführung in die neue Situation haben wir in dem hier beiliegenden Schema unsere Produkte in den verschiedenen Klassifizierungen dargestellt.
Für weiter führende Informationen stehen wir natürlich gern zur Verfügung.
*zu beziehen beim Beuth-Verlag Berlin unter der Bestellnummer 65041.
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