Die europäische Bauprodukteverordnung (BauPVO) ist ohne lange Vorlaufzeit in allen Mitgliedstaaten der EU mit Wirkung zum 1.7.2013 wirksam geworden. Sie gilt für alle Bauprodukte, die nach EN-Normen geregelt sind und deren Umsetzung in nationales Recht erfolgt ist. Sie müssen als äußeres Merkmal das CE-Kennzeichen tragen. Entscheidende Verpflichtung für die Hersteller ist, dass für jedes Produkt eine Leistungserklärung und ein Technisches Merkblatt digital oder gedruckt zur Verfügung gestellt werden muss. Sie finden diese Dokumente als PDF-Datei hier unter dem jeweiligen Produkt.
Weiterführende Links:
www.dibt.de
www.deutsche-bauchemie.de
www.baudatenbank.de