Im Doppelpack: XTWB und VGB Spezialprodukte für den Trinkwasserbereich

Wir haben die Produktreihe Kerasal um zwei Produkte erweitert:
Kerasal® XTWB 08
Bei der Sanierung von Trinkwasserbehältern sind oftmals kleine, ergänzende Betonierarbeiten erforderlich. Dieses kann zum Beispiel mal das Ausbetonieren eines nicht mehr benötigten Sumpfes oder das Betonieren eines Sockels oder einer Teilwand sein.
Das Regelwerk (DVGW W 300) verlangt hier einen Beton der Expositionsklasse XTWB (Beton für Bauwerke der Trinkwasserversorgung). Diese Expositionsklasse beinhaltet neben technischen Anforderungen (wie z.B. C30/37 oder wz ≤ 0,5) auch die hygienische Zulassung (DVGW W347). Und letzteres ist der Grund, warum viele Transportbetonwerke einen solchen Beton nicht oder nicht in Kleinmengen anbieten.
Kerasal® XTWB 08, ein güteübewachter Beton (Ü-Zeichen) mit 8 mm Größtkorn, Konsistenzbereich steif-plastisch, hat alle erforderlichen Zulassungen und ist daher für die regelkonforme Verwendung im Trinkwasserbereich geeignet.
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Kerasal® VGB 14 C 08:
Im Zuge der Sanierung eines Trinkwasserbehälters müssen oftmals die Rohrleitung ausgewechselt oder auch mal eine neue Drucktür eingebaut werden. Gängige Praxis ist es, hierfür eine Vergussbeton zu verwenden.
Gängige, nach der DAfStb Richtlinie zementgebundene Vergussbetone zugelassen Produkte, sind dabei durch hohe Frühfestigkeiten gekennzeichnet. Und genau hierin liegt ein Problem. Dieses schnelle Abbinden führt zwangsläufig zu einem hohen Temperaturanstieg im Verguss. Die Folge aus den entstehenden Temperaturdifferenzen (innen-außen) sind Spannungen, die oftmals zu kleinen Rissen führen. Anders als z.B. bei Brückenlagern oder der Errichtung von Bauwerken aus Fertigteilen, sind bei den Vergüssen von Rohren oder Türzargen hohe Frühfestigkeiten nicht notwendig, aber die Dichtigkeit.
Bei dem Kerasal® VGB 14 C 08 setzen wir daher bewusst auf einen „langsamen“ Hochofenzement mit einer geringen Wärmeentwicklung und damit auf eine spannungsarme Aushärtung. Die erforderlichen Zulassungen (DVGW W 347 und W 270) liegen für Kerasal® VGB 14 C 08 vor.
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