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| Auch ACO setzt auf EuroGrout

Zwei starke Partner im Tief- und Straßenbau

„Wie man sich bettet, so liegt man“, sagt der Volksmund.
ACO Tiefbau machte sich diese Weisheit zu Eigen, um zu dokumentieren, dass ACO-Rinnen bei richtiger Bettung auch nach dem Einbau ihre Praxistauglichkeit nachhaltig beweisen.
Die Rinnen selbst verlassen die ACO-Werkstore nach Qualitätskontrolle gemäß DIN EN 1433 mit einer Einbauanleitung. Diese zu aktualisieren bzw. zu präzisieren war das Ziel eines Großversuches Ende letzten Jahres.

Auch ACO setzt auf EuroGrout

| BauPVO
und CE Kennzeichen

Die europäische Bauprodukteverordnung (BauPVO) ist ohne lange Vorlaufzeit in allen Mitgliedstaaten der EU mit Wirkung zum 1.7.2013 wirksam geworden. Sie gilt für alle Bauprodukte, die nach EN-Normen geregelt sind und deren Umsetzung in nationales Recht erfolgt ist. Sie müssen als äußeres Merkmal das CE-Kennzeichen tragen. Entscheidende Verpflichtung für die Hersteller ist, dass für jedes Produkt eine Leistungserklärung und ein Technisches Merkblatt digital oder gedruckt zur Verfügung gestellt werden muss. Sie finden diese Dokumente als PDF-Datei hier unter dem jeweiligen Produkt.

Weiterführende Links:
www.dibt.de
www.deutsche-bauchemie.de
www.baudatenbank.de

BauPVO <br/>und CE Kennzeichen