Wir lassen für Sie unsere Produkte "freiwillig" und "zusätzlich" aller geforderten nationalen und internationalen Normen prüfen und überwachen.
Ab August 2014 dürfen ausgewählte Produkte von P & T das MPA NRW - Quality Label führen.
Wir lassen für Sie unsere Produkte "freiwillig" und "zusätzlich" aller geforderten nationalen und internationalen Normen prüfen und überwachen.
Ab August 2014 dürfen ausgewählte Produkte von P & T das MPA NRW - Quality Label führen.
Kleinfrachten-Logistik
Ihre Vorteile:
im Mai 2014 schrieb uns die Studentin Katharina Kretzschmar: „Für mein Diplom an der Dresdener Kunsthochschule arbeite ich an einer Gruppe von fünf modellierten Hunden. Da ich schon bei anderen Plastiken sehr gute Erfahrungen mit Ihren Vergussmörteln gemacht habe, möchte ich auch meine Diplomarbeit aus Ihrem Produkt „EuroGrout 04“ gießen. Der Mörtel formt Skulpturen gut aus, ist stabil und bekommt eine sehr schöne Oberfläche.“
Wir entschlossen uns, ihr zu helfen und lieferten das gewünschte Material. Inzwischen hat sie die Arbeiten beendet, das Diplom mit Erfolg bestanden und in einer Ausstellung präsentiert. Ihr wurde daraufhin der Hegenbarth-Preis mit Stipendium verliehen und sie musste mittlerweile viele Fragen nach dem Material für die Hunde beantworten.
Die Ausstellung in Dresden ist noch bis zum 31.8.2014 zu sehen. Bei Interesse: http://www.katharina-kretzschmar.de/neues/
„Wie man sich bettet, so liegt man“, sagt der Volksmund.
ACO Tiefbau machte sich diese Weisheit zu Eigen, um zu dokumentieren, dass ACO-Rinnen bei richtiger Bettung auch nach dem Einbau ihre Praxistauglichkeit nachhaltig beweisen.
Die Rinnen selbst verlassen die ACO-Werkstore nach Qualitätskontrolle gemäß DIN EN 1433 mit einer Einbauanleitung. Diese zu aktualisieren bzw. zu präzisieren war das Ziel eines Großversuches Ende letzten Jahres.
Die europäische Bauprodukteverordnung (BauPVO) ist ohne lange Vorlaufzeit in allen Mitgliedstaaten der EU mit Wirkung zum 1.7.2013 wirksam geworden. Sie gilt für alle Bauprodukte, die nach EN-Normen geregelt sind und deren Umsetzung in nationales Recht erfolgt ist. Sie müssen als äußeres Merkmal das CE-Kennzeichen tragen. Entscheidende Verpflichtung für die Hersteller ist, dass für jedes Produkt eine Leistungserklärung und ein Technisches Merkblatt digital oder gedruckt zur Verfügung gestellt werden muss. Sie finden diese Dokumente als PDF-Datei hier unter dem jeweiligen Produkt.
Weiterführende Links:
www.dibt.de
www.deutsche-bauchemie.de
www.baudatenbank.de